TIPPS ZUM BERLINER TESTAMENT – VOM ERBRECHTSPROFI
Die meisten Eheleute verstehen ihr eigenes Ehegattentestament nicht. Wann tritt die Bindungswirkung ein? Was ist der Unterschied zwischen Nacherbe und Schlusserbe? Darf der Ehegatte als Vorerbe das Haus verkaufen? Was bedeutet das Berliner Testament für die Pflichtteilsansprüche der Kinder und wann ist ein Berliner Testament wegen der Erbschaftsteuer ein Eigentor? All das wissen Sie natürlich längst, oder?
Mein Erklärvideo zum Berliner Ehegattentestament
Wenn nicht: Im brandneuen Video erkläre ich ausführlich und in aller Ruhe, was man zum Berliner Ehegattentestament wissen sollte. Und zwar möglichst bevor man es unterschreibt.
Weitere Informationen zu Testamentsgestaltung und Erbrecht:
– Testierunfähigkeit wegen Demenz – Wie geht ein Berliner Testament (Mustertext) – Kann man seinen Arzt zum Erben einsetzen? – Info-Broschüre “Fakten zum Erbrecht” – Nachteile des Berliner Testaments
Die 2003 gegründete Anwaltskanzlei Graf & Partner ist neben der Beratung in deutschen Erbfällen auch spezialisiert auf Erbfälle mit Bezug zu Österreich, der Schweiz sowie zu anglo-amerikanischen Jurisdiktionen (England, Schottland, USA, Kanada, Australien und Südafrika). Wir prüfen und strukturieren den Erbfall und dessen steuerlichen Auswirkungen, organisieren die in den jeweiligen Ländern nötigen Maßnahmen und koordinieren die Nachlassabwicklung. Dies vermeidet Doppelarbeit und beschleunigt den Zugriff auf das ausländische Erbe.
Falls Sie bei einem konkreten Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie deren Partneranwälte in Österreich, der Schweiz, England, Schottland und Irland gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Katrin Groll und Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), zentrale Rufnummer: 0941 463 7070.