Rechtsanwälte können sich auf mindestens 12 Prozent höheres Honorar freuen
Gestern verabschiedete der Bundestag das zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) sowie das Gesetz zur Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechts, inklusive linearer Anpassung der Gebührentabellen des RVG. Eine Forderung, die der Deutsche Anwaltverein bereits beim Deutschen Anwaltstag 2008 in Berlin erstmals aufstellte. Nun scheint es englich zu klappen. Das Gesetz muss zwar zunächst noch durch den Rechtsausschuss des Bundesrates am 22. Mai 2013 und wird dort unter TOP 7 und 8 über die Gesetzesnovellen beraten. Voraussichtlich am 7. Juni 2013 werden die Gesetze dann auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates stehen. Erwartet werden kann eine Steigerung der Wertgebühren von 12 %, gemeinsamen mit strukturellen Änderungen von rund 14 %. In einer gemeinsamen Presseerklärung appellieren DAV und BRAK an die Bundesländer, diesen Änderungen zuzustimmen. Quelle: DAV-Sonderdepesche Nr. 20-1/13
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