Die meisten (potentiellen) Mandanten fürchten sich vor den Anwaltsgebühren und können nicht so recht einschätzen, was da an Kosten auf sie zukommt. Der Anwalt muss zwar über das Honorar aufklären, aber ob der Mandant das wirklich immer auf die Schnelle versteht, ist fraglich. Für beide Seiten sind daher gute Erläuterungen im Internet hilfreich: Der Mandant kann sich in Ruhe über die Kosten informieren und sich überlegen, ob ihm das Rechtsproblem diese Investition wert ist. Und er kann sich auf die „Verhandlung“ über die Kosten mit dem Anwalt vorbereiten. Der Anwalt erspart sich langwierige Erklärungen und kann den Mandanten zur Erstinformation ins Internet schicken. Brauchbare Websites zum Einstieg sind:
– Bundesjustizministerium: „Anwaltshonorare sind Verhandlungssache – Häufige Fragen zur Vergütung von Rechtsanwälten“ – BRAK: Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren (für ausländische Mandantin auch in englischer Sprache)– DeutscherAnwaltverein: Gebührenrecht
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