Vorsicht vor allem mit Kameras, die per Fernbedienung schwenkbar sind

Bekanntlich darf man ohne Einwilligung des Nachbarn weder dessen Grundstück noch den Zugangs- oder Zufahrtsbereich mit einer Videokamera überwachen. Bringt man also zur Sicherugn des eigenen Grundstücks eine Überwachungskamera an, darf diese ausschließlich das eigene Grundstück erfassen, weder das Nachbargrundstück, noch den öffentlichen Raum (Bürgersteig, Straße, öffentliche Freifläche etc.). Man muss die Kamera also so anbringen und drehen, dass der Aufnahmebereich (in der maximalen Weitwinkeleinstellung!) an der eigenen Grundstücksgrenze endet.

Besonders gefährlich sind moderne Sicherheits-Überwachungskameras, die per Fernsteuerung (meist über eine Handy-App) schwenkbar sind, bei denen man also entweder die ganze Kamera per eingebautem kleinen Motar drehen kann oder bei denen man die im Gehäuse eingebaute Linse in verschiedene Positionen bewegen kann.

In einem aktuellen Urteil vom 31.5.2024 gab das Amtsgericht Gelnhausen dem Nachbarn Recht, der sich durch eine solche Kamera beobachtet fühlte und erließ sogar eine einstweilige Verfügung (dafür sind nach deutschem Recht die Hürden extrem hoch), dass der Betreiber der Videokamera dies zu unterlassen hat. Der Eigentümer der Kamera hatte argumentiert, dass die Kamera (die Linse) in der konkreten Einstellung gar nicht auf das nachbargrundstück zeigte. Das Gericht sagte aber, das ist egal. Denn es genügt bereits die Gefahr, dass der Betreiber der Kamera diese „über einen elektronischen Mechanismus“ (also per Fernsteuerung) irgendwann dann doch in Richtung Nahcbargrundstück schwenkt. Dass der Nachbar dies stets befürchten muss erzeugt laut Auffassung des Gerichts bereits einen Überwachungsdruck, den der Nachbar nicht hinnehmen muss. Ob die Kamera das Grundstück des Nachbarn also tatsächlich jemals erfasst hat, kommt es laut Gericht gar nicht an. Es reicht, dass dies durch Schwenken der Kamera (bzw. Linse) möglich ist.

Fazit

Wer keine Unterlassungsklage des Nachbarn riskieren will, muss die Kamera so installieren, dass es auch bei maximaler Schwenkung Richtung Nachbar und bei maximaler Weitwinkeleinstellung der Linse nachweislich das Nachbargrundstück nicht erfasst. Noch sicherer ist es, neben der Kamera eine Sichtblende zu installieren, die es für die Kamera unmöglich macht, in Richtung Nachbar zu filmen.

Weitere Informationen zum Thema illegale Überwachung des Nachbarn durch Videokamera:

Nachbar-Videoüberwachung: Sogar Fake-Kamera ist illegal

 

Wie wehrt man sich gegen illegale Videoüberwachung durch den Nachbarn?