Die Gewerbeauskunftszentrale (GWE) belästigt seit 2011 Unternehmen, Freiberufler und Vereine mit „Angebotsformularen“ für einen Eintrag in eine Gewerbedatenbank (mehr dazu hier). Für dieses wettbewerbswidrige Verhalten kassierte die GWE richterliche Ohrfeigen von LG und OLG Düsseldorf, schließlich sogar vom BGH. Doch offenkundig denkt sich die GWE: Dreistigkeit siegt. Und macht einfach weiter. Nach wie vor kursieren Angebotsformulare und sogar Mahnungen und Drohschreiben.  Die Justiz schritt bislang nicht ein, obwohl laut Auskunft mehrerer Industrie und Handelskammern bereits hunderte (!) von Strafanzeigen Betroffenenr vorliegen. Erstaunlich.