Der Bayerische Notarverein behandelt in seiner Mitteilung vom Oktober 2008 (hier) die Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Wir danken Notar Dr. Albrecht in Regensburg für den Hinweis.

Die schwierigen Rechtsfragen rund um lebenserhaltende medizinischen Maßnahmen am Lebensende behandelt der Beitrag „Darf man Patienten verhungern lassen?“ (hier) und grundlegende Informationen zu den (oft falsch verwendeten) Begriffen „Aktive Sterbehilfe“, „Passive Sterbehilfe“, „indirekte Sterbehilfe“, „Sterbebegleitung“ und „Assistierter Suizid“ finden sich hier.

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