Einem Mandanten geschah Übles: Ein Hacker hatte seine Kreditkartendaten ausgespäht. Wohlgemerkt nicht bei ihm, sondern beim Kreditkartenunternehmen. Das steht durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft fest. Unseren Mandanten trifft also nicht der Hauch eines Eigenverschuldens. Der Hacker ging mit den Kartendaten unseres Mandanten auf Shopping-Tour und schloss unter anderem auch einen Vertrag mit BILD mobil. Irgendwann erhielt unser Mandant die Rechnung. Er ließ die Lastschrift stornieren und informierte „BILD mobil“ über den Vorgang. Er schickte Bestätigungen über das Strafermittlungsverfahren gegen den Datenklauer und weitere Nachweise, dass er mit dem Auftrag überhaupt nichts zu tun hatte und ihn auch kein Verschulden am Datenverlust traf. Allein: Bild mobil mahnte. Und mahnte. Und mahnte. (mehr…)Die hochqualifizierten Damen im Call-Center wussten hochkarätigen Rechtsrat: „Also, wenn jemand mit ihren Kreditkartendaten etwas bestellt, dann haften Sie dafür immer.“ Aha! Einen festen Ansprechpartner erhält man bei solchen Anbietern ja ohnehin nicht und Aktennotizen scheinen in der Telekom-Branche völlig unbekannt zu sein. Irgendwann war es ihm zu blöd und er beauftragte uns. Wegen des unglaublichen Betrags von ca. 60 Euro schrieben wir BILD mobil an, erklärten nun nochmals die ganze Story auf Anwaltsbriefkopf und drohten mutig mit negativer Feststellungsklage. Darauf dann vier Wochen nichts und wir dachten, der Fall sei erledigt. Aber dann erhielten wir doch noch ein „formelles“ Schreiben des BILD mobil Kundendienstes, das ich wegen seiner Professionalität den Jurablog-Lesern nicht vorenthalten möchte: Bild Mobil Kundendienst. Das Schreiben erinnert mich an die Kinder-Comic-Spiele „Wie viele Fehler findest Du in diesem Bild?“ Also fangen wir mal an:
– sämtliche denkbaren Verstöße gegen § 37a HGB
– mit Kulanz hat das ganze natürlich überhaupt nix zu tun
– der Name unseres Mandanten war zwei Mal falsch geschrieben
– keinerlei Angabe, welcher nette Herr oder welche nette Dame mir denn da schreibt und eine Unterschrift fehlt ebenfalls, damit ist es auch keine Willenserklärung, die das Feststellungsinteresse unseres Mandanten beseitigen würde. Sollen wir jetzt spaßeshalber negative Feststellungsklage erheben? Ich denke, wir lassen es.
Aber wenigstens haben sie bei BILD mobil realistische Vorstellungen zu ihrer eigenen Organisation und rechnen selbst damit, dass noch eine weitere Mahnung „nachläuft“.
Machen die ihre Zeitung ebenso sorgfältig?