Herzinfarkt, Schlaganfall, Verkehrsunglück oder Skiunfall. Von einer Sekunde auf die andere kann man dauerhaft bewusstlos sein und sich in der Maschinerie des Medizinbetriebs wiederfinden. Natürlich meinen es Ärzte gut mit ihren Patienten, doch gibt es Konstellationen, für die ein Patient weitere Behandlungen vielleicht ablehnen würde, wenn er die Situation vorausgesehen hätte. Er kann sich nun aber, etwa wegen Koma oder Demenz, nicht mehr selbst äußern. Liegt dann keine Patientenverfügung vor (nur etwa zehn Prozent aller Erwachsenen haben eine) wird im Zweifel weiter behandelt, manchmal über viele Jahre. Das gefürchtete „an den Apparaten hängen“ ist eingetreten. Wegen der anhaltend großen Nachfrage zu diesen Themen finden in der seit 2009 erfolgreich laufenden Vortragsreihe (siehe hier) am Caritas-Krankenhaus St. Josef zwei weitere Infoabende mit anschließender Expertendiskussion statt:
Patientenverfügungen im Klinikalltag
Am Mittwoch, den 17. April um 18.00 Uhr geht es um die Patientenverfügung. Die Sicht des Klinikarztes beleuchtet Dr. Michael Pawlik, Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin am St. Josef-Krankenhaus. Er stellt den Bezug zur medizinischen Realität her und erklärt, wie Kliniken im Ernstfall mit einer Patientenverfügung umgehen. Die juristischen Aspekte erläutert Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, in der Kanzlei Graf & Partner verantwortlich für Medizin- und Erbrecht. Er kennt sowohl die Wünsche der Patienten (die eine Patientenverfügung häufig zusammen mit einem Testament erstellen lassen möchten und daher den Anwalt für Erbrecht fragen), kennt aber auch die Probleme der Ärzte, insbesondere deren Angst vor persönlicher Haftung, wenn lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden sollen. Den Abend moderiert Dr. Bernhard Bleyer, Theologe an der Universität Regensburg und langjähriger Referent für Ethikfragen in Pflegeberufen.
Rund um das Testament
Am Montag, den 10. Juni, ebenfalls um 18 Uhr, informieren die Rechtsanwälte Bernhard Schmeilzl und Barbara Reimann dann darüber, wie man ein wasserdichtes Testament erstellt und auch sonst für den Ernstfall optimal vorsorgt (Stichworte: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung). Die Anwälte erklären gut verständlich und mit vielen Beispielen die Regeln des Erb- und Pflichtteilsrechts sowie der Erbschaftssteuer. Sie geben Tipps, wie man die gefürchtete Erbengemeinschaft vermeidet und sich gegen Pflichtteilsansprüche absichert. Im Anschluss stehen die Rechtsanwälte für Fragen rund um das Testament zur Verfügung.
Beide Veranstaltungen findet im Großen Konferenzsaal des Krankenhaus St. Josef, Landshuter Str. 65 statt, sind offen für jedermann und kostenlos. Anmeldung ist erbeten bei Graf & Partner unter Telefon 785 3053 oder Email an die Kanzlei www.grafpartner.com
Weitere Beiträge und Links zu diesem Themengebiet: – “Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher” – Gemeinsame Charta zur Behandlung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland – Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma – Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio – Sterbehilfe: Eine Begriffsklärung – BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?