Gute Nachrichten für international tätige Erbrechtsanwälte: Die Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle wird durch die am 8. 6.2012 vom Rat der Justizminister angenommene Erbrechtsverordnung erheblicher einfacher und transparenter und vor allem einheitlich. Das anzuwendende Recht bestimmt sich ab Mitte 2015  nach dem Ort des letzten Aufenthaltes des Erblassers. Der Erblasser kann aber auch das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen. Das nationale Erbrecht der Mitgliedstaaten ist durch die Verordnung nicht betroffen. Hier die ergänzende Pressemitteilung (nur in Englisch verfügbar). Weitere Informationen zum Erbrecht in der EU in diesem Beitrag hier.