Ein Testament kann entweder beim Notar errichtet werden, dann wird es automatisch hinterlegt und bei Eintritt des Erbfalls eröffnet. Man kann ein Testament aber natürlich auch eigenhändig erstellen. Dann stellt sich die Frage: Wo soll ich es aufbewahren, damit es auch sicher gefunden und beim Nachlassgericht abgegeben wird. Besonders dringlich ist diese Frage bei Alleinstehenden (Risiko des Verlegens wegen Altersdemenz), aber auch bei Personen, die ihren nächsten Angehörigen nicht trauen können, ob diese das Testament auch wirklich abgeben, wenn ihnen der Inhalt nicht gefällt. (…)
Die sicherste Lösung ist die Hinterlegung beim Nachlassgericht (das ist eine Abteilung des Amtsgerichts). Auch ein handschriftliches Testament kann jederzeit beim Amtsgericht hinterlegt werden. Das Amtsgericht prüft dabei nicht den Inhalt (das Testament kann im verschlossenen Umschlag abgegeben werden), sondern nimmt es nur entgegen, erfasst die Daten des Testamentserstellers (Personalausweis mitnehmen!) und benachrichtigt das Geburtsstandesamt des Hinterlegers davon, dass ein Testament in Verwahrung genommen wurde. Das Standesamt informiert dann später das Nachlassgericht, wenn der Erbfall eingetreten ist. Das Testament kann somit nicht „verschwinden“.
Wer es sich später anders überlegt, kann das Testament natürlich jederzeit wieder aus der Verwahrung abholen. Man kann aber auch schlicht ein neues handschriftliches Testament erstellen und darin den Inhalt des hinterlegten Testaments widerrufen. Es gilt dann das neue Testament, selbst das alte noch in der Verwahrung des Amtsgerichts verbleibt.
Was kostet die Hinterlegung? Das Nachlassgericht berechnet eine einmalige Gebühr, deren Höhe vom Vermögen des Testamentserstellers (Hinterlegers) abhängig ist. Der Gerichtsmitarbeiter wird den Hinterleger deshalb danach fragen, wie viel Vermögen er oder sie in etwa besitzt bzw. vererbt. Die Gebühren errechnen sich dann nach § 101 Kostenordnung (KostO) in Verbindung mit der Kostentabelle gemäß Anlage zu § 32 KostO. Sie halten sich aber im Rahmen. So kostet die Hinterlegung bei einem Vermögen bis 50.000 Euro beispielsweise 33 Euro; bei einem Vermögen bis 250.000 Euro sind es 108 Euro und bei einem Vermögen bis 500.000 Euro sind es rund 200 Euro. Weitere Informationen enthält das Merkblatt des Amtsgerichts München „Hinweise zur Testamentshinterlegung“.
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