Gilt ein handschriftliches Testament in Frankreich, Irland, Spanien? Wer wird in Dänemark gesetzlicher Erbe, wenn ein Testament fehlt, und mit welcher Erbquote? Verlässliche Antworten auf all diese Fragen sind ab sofort mit drei Clicks kostenlos im Internet verfügbar. Dank einer Initiative europäischer Notare und der EU Kommission.Die zunehmende Europäisierung führt zu immer neuen Rechtsfragen in allen Lebensbereichen. Immer öfter werden Bürger – und Anwälte – mit ihnen unbekannten Themenkreisen konfrontiert. Brüssel bemüht sich redlich, Lösungen an die Hand zu geben: Aktuell haben die europäischen Notare in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommision eine Website Successions.eu zur Information über die verschiedenen Erbrechtsordnungen der Mitgliedsstaaten sowie Kroatiens aufgelegt. Die Internet-Plattform soll erste Informationen über grundlegende Fragen des grenzüberschreitenden Erbrechtsfalls geben, also Antworten auf die Fragen: „Welches Erbrecht ist anwendbar?” oder „Wann und wie wird man im jeweiligen Land Erbe?”. Angesichts der Komplexität des Themas eine wichtiger Schritt. Das Portal bietet dem Erbrechtsanwalt bei internationalen Mandaten den idealen Einstieg für 26 Mitgliedsstaaten (Dänemark wird leider nicht behandelt) und Kroatien. Schließlich handelt es sich um 27 Rechtsordnungen mit teilweise grundverschiedenen erbrechtlichen Systemen. Mit der an sich vorgeschalteten Frage nach dem im konkreten Fall heranzuziehenden Rechtsordnung beschäftigt sich eine geplante neue EU-Verordnung (Informationen hier), die voraussichtlich nächstes Jahr in Kraft treten wird.

Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist ein im Erbrecht erfahrener Partner der Kanzlei Graf & Partner. Weitere Informationen zu Testament, gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil hier:

Mustertext Ehegattentestament
Broschüre “Fakten zum Erbrecht”
Testierunfähigkeit wegen Demenz
Geltendmachung des Pflichtteils