Der Arzt muss die konkrete Erkrankung in der Patientenverfügung wiederfinden
Der lesenswerte SZ-Beitrag “Schwierige Sterbenswörtchen” zeigt am konkreten Beispiel einer 50jährigen Frau, welche praktischen Fragen sich stellen, wenn man eine Patientenverfügung erstellen will. Je nach Erkrankungs-Szenario will der Patient vielleicht ganz unterschiedliche Anordnungen treffen.
Die wichtigsten Szenarien sind: (1) schwerste unumkehrbare Gehirnschädigung mit Dauerbewusstlosigkeit ; (2) Mehrfach-Organversagen, das unumkehrbar zum Tod führt, der aber durch Intensivmedizin noch einige Wochen aufgeschoben werden kann; (3) Wachkoma mit (äußerst geringer) Möglichkeit, wieder aufzuwachen (mehr dazu hier). Natürlich ist diese Aufstellung nicht abschließend, zeigt aber, dass eine vernünftige Patientenverfügung ohne ärztliche Beratung kaum möglich ist. Darin müssen die denkbaren Krankheitsszenarien klar angesprochen und beschrieben werden.
Gerade wenn ein Patient bereits die Diagnose einer schweren Krankheit erhalten hat, kann und sollte der Patient – auch wenn es belastend ist – die verschiedenen möglichen Verläufe im Endstadium der Erkrankung konkret mit seinem Arzt / seiner Ärztin durchsprechen und dann in der Patientenverfügung anordnen, wie die Ärzte sich in den jeweiligen Fallkonstellationen konkret verhalten sollen. Wir unterstützen die Abfassung einer Patientenverfügung gerne aus rechtlicher Perspektive.
Weitere Informationen zum Thema:
Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ des Bayerischen Justizministeriums (mit Formularen als PDF-Download)
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