Das Krankheitsszenario, das die meisten Menschen vor Augen haben, wenn sie eine Patientenverfügung erstellen, ist das so genannte „Wachkoma„. Die Vorstellung, über lange Jahre ohne Bewusstsein künstlich am Leben gehalten zu werden, erschreckt viele. Doch was bedeutet der Begriff „Wachkoma“ (apallisches Syndrom) eigentlich? Hierzu erschien am 16.3.2011 in der Süddeutschen Zeitung ein interessanter Beitrag mit dem Titel „Aufflackerndes Bewusstsein

Weitere Informationen zum Thema:

– Wikipedia „Sterbehilfe“ (allerdings an einigen Stellen juristisch unpräzise)
– Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesjustiministeriums (hier auch als PDF-Download)

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Der Autor Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt (München) und Master of Laws (Leicester, England) spezialisiert sich seit 2001 auf internationales Recht, insbesondere deutsch-britische, deutsch-amerikanische, deutsch-österreichische und deutsch-spanische Rechtsstreitigkeiten, grenzüberschreitende Erbfälle und Nachlassabwicklungen. Er ist Mitggründer und Managing Partner der deutsch-britischen Anwaltskanzlei Graf & Partner Rechtsanwälte und Leiter der Prozessrechtabteilung der deutsch-englischen Kanzlei Graf | Partnerslider_schmeilzl