Pferdekauf nach neuem Recht

Pferdekauf ist Vertrauenssache. Auf Vertrauen allein sollte sich ein Käufer aber nicht verlassen. Angezeigt sind vielmehr ganz exakte vertragliche Regelungen zum Gesundheitszustand und den Eigenschaften des Pferdes, flankiert durch eine prfessionelle Ankaufuntersuchung. Es ist erschreckend, wie viel hier in der Praxis falsch gemacht wird. Rechthaber erläutert die wichtigsten Relegungspunkte beim Pferdekauf und bietet ein Pferdekaufvertragsmuster mit erläuternden Anmerkungen.

Allgemeine Vorbemerkungen zum Vertragsmuster Pferdekauf

Dieses Muster dient als Anregung und Checkliste für die Gestaltung von Pferdekaufverträgen in verschiedenen Käufer-Verkäufer-Konstellationen. Die Vorlage muss aber trotzdem noch auf den konkreten Fall abgestimmt werden. Ein Vertragsmuster ist nämlich naturgemäß immer allgemein und unvollständig. Es passt nie optimal auf einen konkreten Einzelfall. Musterverträge können eine juristische Beratung daher nicht ersetzen. Jede Vertragsgestaltung ist individuell und hängt von vielen spezifischen Umständen abhängt, etwa:

(1) Sind Käufer und/oder Verkäufer als Privatleute (Verbraucher) oder geschäftlich (Unternehmer) tätig?
(2) Erwartungshaltung des Käufers und geplanter Verwendungszweck
(3) Vorwissen und konkrete Kenntnisse von Käufer und/oder Verkäufer
(4) Zeitpunkt der Übergabe des Pferdes, Umgang mit dem Transportrisiko
(5) Art und Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung
(6) Alter, Abstammung, Aubsildungsstand und Wert des Pferdes u.a.m.

Alle diese Aspekte kann man nur im jeweiligen konkreten Einzelfall berücksichtigen und den Vertrag so für eine der Parteien optimal ausgestalten.

Um ein weiteres Missverständnis zu beseitigen: Ein Vertrag ist nie „neutral“ oder „gerecht“. Vielmehr legt jede Vertragsklausel das Risiko entweder der einen oder der anderen Vertragsparteie auf. Altägliches Beispiel: Man entdeckt man beim Pferd einen Monat nach Verkauf eine verborgene Krankheit. Dann schaut man in den Vertrag. Dieser schließt nun die Gewährleistung für Mängel entweder aus oder eben nicht. Im ersten Fall hat der Käufer Pech gehabt und bleibt auf dem wertlosen Pferd sitzen, im anderen Fall darf er das Pferd zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Einen „neutralen, fairen Mittelweg“ gibt es da nicht. Der Vertrag ist schwarz oder weiß.

Ein Anwalt gestaltet den Vertrag also nie neutral. Das ist (wie gesehen) erstens unmöglich und zweitens darf er es gar nicht, da er als Perteivertreter die Interessen seines Auftraggebers wahren muss. Er wird also immer möglichst optimale Konditionen für seine Partei formulieren, den Vertrag also entweder käufer- oder verkäuferfreundlich gestalten.

Außerdem müssen folgende Grundkonstellationen streng unterschieden werden, da sie eine jeweils andere Vertragsgestaltung erfordern:

(1) Vertrag zwischen Privatleuten (beide Parteien Verbraucher gem. § 13 BGB)
(2) Vertrag zwischen Unternehmern (beide Parteien Unternehmer gem. § 14 BGB)
(3) Sonderfall Verbrauchsgüterkauf (Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Verbraucher § 474 BGB)

Je nach Konstellation sind bestimmte Vertragsgestaltungen zulässig oder vom Gesetz (wegen Verbraucherschutz) von vornherein verboten.

Fazit: Man kann nicht einfach das eine gute Vertragsmuster aus der Schublade holen und ist damit auf der sicheren Seite. Die Vorlage muss vielmehr immer erst auf den konkreten Fall abgestimmt werden. Das Vertragsmuster enthält daher an einigen Stellen Alternativformulierungen, je nachdem ob das Risiko dem Käufer oder dem Verkäufer zugewiesen werden soll.

Wir schließen selbstverständlich jede Haftung für Schäden aus, die sich daraus ergeben, dass diese Vorlage ohne anwaltliche Anpassung auf den Einzelfall verwendet wird.

Downloads:

– Kommentierte Checkliste und Musterkaufvertrag Pferdekauf

– Power-Point-Vortrag „Neues Pferdekaufrecht“ (mit grafischen Übersichten)

Links:

Infos zum Pferdekauf auch im Beitrag „Pferd als neue Sache“

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