Nicht jeder Versicherungsvermittler war bisher ein Musterbeispiel an Seriosität und Gewissenhaftigkeit. Das gefiel dem Gesetzgeber nicht. Seit dem 22.05.2007 gehören Versicherungsvermittler und Versicherungsberater daher zu erlaubnispflichtigen Gewerbetreibenden. (…)
Sie müssen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen abgeschlossen haben und weitere Kriterien erfüllen (persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde). Und: Versicherungsvermittler und -berater müssen zum Schutz des Verbrauchers zum 1.1.2009 in einem Vermittlerregister eingetragen sein. Ferner muss bis dahin in aller Regel auch eine Gewerbeerlaubnis vorliegen. Versicherungsvermittler und -berater sollten daher möglichst bald ihre Unterlagen zur Prüfung bei ihrer jeweiligen IHK einreichen, damit sie rechtzeitig eine Erlaubnis erhalten und in das Register eingetragen werden. Merkblätter und Anträge finden sich auf den IHK-Websites.