Heute konkurrieren in unserer Kanzlei die Versicherungen HUK und Allianz um die goldene Zitrone für das unglaublichste Gebahren:
1) Allianz
Einfach nur desorganisiert ist die Allianz: In einem Arzthaftungsprozess vertreten wir die beklagte Ärztin. Das Gericht hat einen Sachverständigen beauftragt und Kostenvorschuss von unserer Mandantin verlangt. Dies teilten wir der Berufshaftpflichtversicherung der Mandantin (Allianz) mit und zwar vor ca. vier Wochen. Da nach zwei Wochen nichts da war, faxten wir nochmals und riefen zudem an. Anweisung des Betrags (direkt an die Gerichtskasse) wurde zugesagt. Heute erhielten wir eine Erinnerung vom Landgericht, dass der Kostenvorschuss noch immer nicht eingegangen ist. Wir faxten also erneut und riefen wieder an. Ergebnis: Von unseren drei Faxen an die Allianz (natürlich immer mit exakter Angabe der Versicherungsnummer, Aktenzeichen und Sachbearbeiter) waren zwei völlig unauffindbar; das dritte hatte die Sachbearbeiterin zwar noch nicht gesehen, fand es aber wenigstens nach intensiver Recherche in den Tiefen des Archivs eingescannter Allianz-Unterlagen. Die (resigniert klingende) Allianz-Mitarbeiterin sagte (wieder einmal) zu, den Vorschuss nun zu überweisen. Allerdings nicht direkt an das Gericht, das sei technisch nicht möglich (aha, der andere Sachbearbeiter hatte genau dies noch wenige Tage vorher zugesagt), sondern entweder an die Kanzlei oder (!) an die Mandantin selbst, das wisse sie jetzt nicht so genau, wie das technisch läuft. Schließlich hatte sie noch einen Tipp für uns: Wir sollen doch in Zukunft bei Gericht längere Fristen „aushandeln“, weil es erfahrungsgemäß etwa zwei Wochen dauere, bis eingehende Schreiben bei ihr am Arbeitsplatz ankommen. Okay!
Gleichen wir das doch mal kurz mit dem Text auf der Website www.allianz.de unter der Rubrik Schadensservice ab, Zitat: „Die Allianz ist immer für ihre Kunden da. Mit den entsprechenden Hotlines hilft sie im Notfall sofort kompetent weiter – damit alles schnell wieder in Ordnung gebracht werden kann. Für den Fall von Schäden, Unfällen oder Rechtsschutzfragen stehen unterschiedliche Telefonnummern zur Verfügung – manche sogar rund um die Uhr.“
Ja, aber eben nur manche.
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2) HUK-Coburg
Die HUK forderte mich heute auf, für einen Fall aus dem Jahr 2006 einen Honorarvorschuss von gut 500 Euro zurückzuzahlen, weil da angeblich keine Geschäftsgebühr angefallen sei, sondern es sich nur um eine Erstberatung gehandelt habe (Begründung des Sachbearbeiters: keine). Ich hatte den Fall nicht mehr im Kopf und ließ mir die Akte kommen. Darauf hin schrieb ich folgendes an den netten HUK-Sachbearbeiter:
„Sehr geehrter Hr. L…,
Ihre Auffassung ist falsch. Die Akte umfasst – ich habe soeben persönlich nachgezählt – exakt 73 Seiten, davon gut 35 Seiten Unterlagen der Mandantin, die wir rechtlich en detail geprüft und mit der Mandantschaft mehrfach (persönlich und telefonisch) besprochen haben. Auch eine schriftliche Stellungnahme haben wir der Mandantin seinerzeit geschickt. Eine Geschäftsgebühr ist daher selbstverständlich angefallen. Ich schließe den Vorgang jetzt (wieder). Mit freundlichen Grüßen“
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Liegt es an mir oder grassiert da irgendwo ein Virus, von dem ich nichts weiß? Manchmal bedauere ich, den Beitrag Rechtsschutz ist nicht Anwalts Liebling (hier), nicht noch deutlicher formuliert zu haben.
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