Deutsch-britische Anwältin erklärt englischen Juristen die Basics der ZPO auf der Website der altehrwürdigen „Law Society“
Internationaler geht es kaum: Elissa Jelowicki ist britische und kanadische Staatsbürgerin, hat in Edinburgh (Schottland) und London studiert und gearbeitet und lebt seit Jahren in München. Als in England zugelassener Solicitor und zugleich bei der RAK München registrierte Niedergelassene europäische Rechtsanwältin ist sie eine Wanderin zwischen den Welten und kennt damit die massiven Unterschiede der Gerichtspraxis auf der Insel und Deutschland. In diesem von der Law Society of England & Wales veröffentlichten Beitrag „German Civil Prodecure Rules„ erklärt sie den britischen Kollegen die Basics des Verfahrensablaufs in einem deutschen Zivilprozess. Schon die Prozessvorbereitung lauft in England gänzlich anders und erheblich formeller. Die Stichworte sind „Pre Action Protocol“, „Pre Trial Discovery“, „Affidavits“ (also schriftlich vorzulegende eidesstattliche Versicherungen aller Zeugen und Sachverständigen sowie sogar der Prozessparteien selbst). Die – aus Sicht des deutschen Prozessanwalts erstaunlichen – Besonderheiten der englischen Zivilprozessordnung (CPR) sind wiederum in diesem Post sowie in diesem Post beschrieben.
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner und deren anglo-deutsche Prozessabteilung GP Litigation ist spezialisiert auf grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten.
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (England), Mitgründer von Graf & Partner, ist Experte für deutsch-britische Zivilprozesse. Für den Beck-Verlag schreibt er das Praxishandbuch „Zivilprozess in England„. Mehr dazu hier:
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