Fakten und Statistiken zum Verhältnis Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherungenenthält die aktuelle DAV-Depesche Nr. 33/10 vom 2.9.2010: (…)„Rechtsschutzversicherer sind seit langem für Anwälte ein wichtiger Mitspieler am deutschen Rechtsmarkt aufgrund ihres bedeutsamen Anteils an der Finanzierung von Mandaten. Der von Anwälten über Rechtsschutzversicherer abgewickelte Umsatz liegt etwa zwischen 10 und 15 % des gesamten Rechtsberatungsumsatzes. Allerdings werden die Versicherer sparsamer: Während die Brutto-Prämieneinnahmen fortlaufend in der Vergangenheit stiegen (im Geschäftsjahr 2005: 3,014 Mrd. Euro; Jahr 2006: 3,066 Mrd. Euro; Jahr 2007: 3,158 Mrd. Euro; Jahr 2008: 3,204 Mrd. Euro) stagnieren die Ausgaben für gemeldete Schäden im Jahr 2008 bei 2,275 Mrd. Euro, nachdem die Leistungen im Jahr 2005 noch um 4,3 % gestiegen waren. Die Zahl der Verträge lag zwischen 2001 und 2006 bei etwa 19,5 Mio. (1980: ca. 11 Mio. Verträge; 1990: ca. 15,3 Mio. Verträge; 1995: ca. 18,7 Mio. Verträge). In den Jahren 2007 und 2008 kletterte die Zahl der Verträge auf ca. 20,5 Mio. Weitere statistische Zahlen finden Sie unter www.gdv.de in der Rubrik „Daten & Fakten“.
Verwandte Beiträge zum Thema:
– Was zahlt die Rechtsschutzversicherung? – Kritik an Rechtsschutzversicherern reißt nicht ab– Wann darf der Anwalt die Höchstgebühr abrechnen? (2,5 Geschäftsgebühr) und natürlich diverse Beiträge auf dem RSV–Blog