Immer wieder erfrischend, wenn ein Kollege keine übertriebene Hemmung vor der Werbung mit Superlativen hat. Die Begriffe „Fachanwalt“ und „Experte“ sind ausgelutscht und fad. Der öde „Spezialist“ begeistert auch keinen potentiellen Mandanten mehr, Spezialist ist doch irgendwie jeder. Darum lässt das Portal www.anwaltsnotdienst.com alle unnötige Zurückhaltung fahren und konzentriert sich auf die einzige Gruppe von Anwälten, die es wert ist, beauftragt zu werden: die besten Spitzenanwälte. Konsequenterweise schaltet das Portal Google-Ads mit dem Werbetext: „Wir suchen Ihnen sofort bundesweit die besten Spitzenanwälte!“ (siehe im folgenden Screen Shot in rechter Spalte den mittleren Google-Ad)

Ja, der Anwaltsnotdienst gibt sich nicht einmal mit der hehren Gruppe der Spitzenanwälte allein zufrieden. Weit gefehlt! Nur die besten dieser Spitzenanwälte schaffen es in den Pool von anwaltsnotdienst.com und dürfen dort besagten Notdienst schieben. Ich werde mich dort gar nicht erst bewerben, weil meine Qualifikation höchstens zum gehobenen Durchschnittsanwalt oder zum unterdurchschnittlichen Spitzenanwalt reicht, je nachdem, welchen Mandanten man frägt.

Schade, hätte doch soo gern mal Notdienst gemacht. Schon wegen des Potentials als Aufreiß-Spruch: „Und was machst Du so beruflich?“ – „Ich bin Rechtsanwalt im Notdienst!“ –  „Wow, cool. Das dürfen doch nur die Allerbesten oder?“ – „Ja schon, aber reden wir doch lieber von dir…“  u.s.w.