So eine Enttäuschung! Da führt man als Anwalt monatelange Gespräche mit führenden Getränkeherstellern, Premium-Automarken und schweizer Uhrenfabrikanten, verhandelt Größe und genaue Platzierung des Firmenlogos auf Robe, Hemdkragen und Anwaltsaktenmappe und dann das: BVerfG bestärkt das Werbeverbot auf der Anwaltsrobe (Details im Anwaltsblatt). Damit konnte ja wirklich niemand rechnen. Aber gut, dann müssen meine Sponsoren halt mit Werbeflächen auf meinem Wagen, im Kanzleibesprechungsraum und auf der Stirn meiner Assisstentin vorlieb nehmen. Mann, Mann, Mann – manche Kollegen haben echt Nerven.

Irgendwie erinnert mich das Thema an den Beitrag „Deutschlands bester Anwalt„. Weitere Beiträge zu Anwaltsmarketing:

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