Wir Autoren bei Rechthaber sind ja ziemlich liberal was das Marketing von Anwaltskanzleien angeht (siehe Beitrag hier) und finden auch mutige bzw. ungewöhnliche Ansätze gut (hier). Manche Kollegen stellen aber (Achtung jetzt kommt eine persönliche Meinungsäußerung!) einfach nur mandantenveräppelnden Unfug ins Netz. Über jüngste Beispiele haben wir hier berichtet. Diese Woche schießt den Vogel ab der geschätze Kollege Dr. Dr. Klaus U. Groth im schönen Duisburg, der – so geht es schon mal los – in der Kopfzeile als „Kunstfehler- und Medizinschadensanwalt“ firmiert. Das ist nach seiner Überzeugung offensichtlich mehr als ein Fachanwalt für Medizinrecht, vor denen der Kollege Groth sogar eindringlich warnt (hier). Damit ist der Kollege schon mal nicht mehr der Freund der Kammern und des DAV. Aber das ginge ja noch. Schlimmer ist, … aber lesen Sie selbst, wir wollen die Marketing-Prosa des Dr. Dr. für sich selbst sprechen lassen (Hervorhebungen sind allerdings von uns):
„Sie suchen den besten Anwalt für Ihr Problem? Das ist Ihr gutes Recht! Sie brauchen auch den Besten, denn heute haben die „Götter in Weiß“ zwar nicht mehr jene unanfechtbare Stellung wie vor einigen Jahrzehnten. Trotzdem neigen die Gerichte noch immer dazu, Behandlungsfehler eher zu verneinen als zu bejahen. Sie brauchen also einen Anwalt, der ihre Sache mit Überzeugung und Nachdruck vertritt, so dass Ihre Sache gegenüber anderen, dem Richter voliegenden Klagen bevorzugt behandelt wird.“Aha, OK. Irre, was der Dr. Dr. Groth kann. Richter bevorzugen seine Fälle. Cool, das wollen wir auch können! Der ist dann aber bestimmt ganz schön teuer, wenn der so gut ist, oder? Nein, nicht mal das. Dr. Dr. Groth schaltet Google-Ads mit dem Text: „Falsch behandelt? Patientenanwalt seit 20 Jahren. Dr. Dr. Groth – Erstberatung 10 € www.patientenanwalt-groth.de“. Noch genauer dann auf der Website unter der Rubrik Kosten:
„Niemand kann einem Anwalt verbieten, die Erstberatung zur Überprüfung der Aussichten eines Falles für einen symbolischen Honorarbetrag von z. B. 1 € oder sogar kostenfrei zu erbringen. Das habe ich mir zum Prinzip gemacht. Es hat keinen Zweck, Mandanten in Kosten zu treiben, wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich nicht vorliegt und der Mandant dies nur nicht erkannt hat. Mit der juristischen Erstberatung sollte daher immer eine medizinische verbunden werden, die unter Heranziehung der von dem falsch behandelnden Arzt angeforderten Krankenunterlagen erfolgt.“Toll, endlich ein Anwalt nach Geschmack des Mandanten: Eine fundierte rechtliche und medizinische Prüfung der Erfolgsaussichten eines Arzthaftungsfalles, inklusive Durchsicht der Patientenakten, Röntgenbilder und allem, was so dazugehört. Fundiert eben. Für 10 Euro oder gleich ganz für lau.
Irgendwie ist mir jetzt schlecht.
Falls Meister Groth seine Website kurzfristig überarbeitet, haben wir die besten Passagen als Screen Shots archiviert (PDF-Download: best of website groth 2011)