„Sie haben geerbt“ ist manchmal schlicht gelogen

In einem aktuellen Fall hat ein Mandant aus Norddeutschland sage und schreibe 85.000 Euro nach England überwiesen, seine kompletten Ersparnisse. Er steht nun vor der Privatinsolvenz.  30.000 Euro davon überwies er sogar noch, nachdem wir ihn vier Monaten zuvor ausdrücklich gewarnt hatten, dass es sich nach unserer Überzeugung um Betrüger handelt. Der Glaube an die Fantasie-Erbschaft war stärker als der Rat des eigenen Anwalts.

Die kriminellen Märchenerzähler erfinden immer neue Ideen: Aktuell ist in Mode, zahlungswilligen deutschen Opfern vorzugaukeln, dass jemand in England geerbt hat, die englische Erbschaftssteuer oder irgendwelche (angeblichen) Gebühren aber nicht finanzieren könne. Man brauche nur einen Betrag x als Zwischenfinanzierung, damit das Erbe in UK freigegeben wird, dann bekäme der hilfsbereite Deutsche sein Geld natürlich sofort doppelt oder gar dreifach zurück. Oder so ähnlich. Als Akteure treten meist irgendwelche Banker und „Sicherheitsfirmen“ auf, oft  auch englische Anwälte (Solicitors) oder sogar Barrister, was besonders amüsant ist, weil Barrister reine Prozessanwälte sind, die mit der Abwicklung von Erbschaften überhaupt nichts zu tun haben.Der Erstkontakt erfolgt meist per eMail oder über soziale Netzwerke wie Facebook. Manchmal verschicken die Gauner aber auch „echte“ Briefe.

Wie immer kann man dazu nur sagen: alles von vorne bis hinten kompletter Blödsinn. Die Erbfall-Story ist erstunken und erlogen, die verwendeten Namen sind frei erfunden oder geklaut (Identity Theft, auch wir wurden hier bereits mehrfach Opfer) und als Kontaktmöglichkeiten werden von den Betrügern meist nur Mobilnummern (die in UK mit 7 beginnen) oder anonyme yahoo, gmail oder sonstige Mailadressen mitgeteilt, die anonym einrichtbar und kaum nachverfolgbar sind. Die kriminellen Akteure sitzen meist auch gar nicht in UK, sondern in aller Regel im nicht-europäischen Ausland. Das Konto in England wird oft von einem mittellosen Helfer eröffnet (bei uns würde man Hartz-IV-Empfänger sagen). Es lautet daher in aller Regel auf einen völlig anderen Namen als den, den die kriminellen Akteure in der Korrespondenz mit dem Opfer angeben. Bei Geldeingang aus Deutschland wird das Geld sofort (noch am selben Tag) weiter überwiesen oder abgehoben und das Konto geschlossen. Manchmal ist auch der Inhaber des englischen Bankkontos selbst ein Opfer: Diesem wird dann erzählt, jemand müsse bitte dessen Bankkonto für einen Zahlungseingang nutzen, weil ein Transfer aus Deutschland ganz schnell abgewickelt werden müsse und es zu lang dauern würde, ein eigenes Konto zu eröffnen. Der naive englische Kontoinhaber hebt das Geld dann ab und übergibt es dem Betrüger. So oder so: Bis die britische Polizei (Monate später) aktiv wird, sind die Spuren verwischt und Betrüger längst über alle Berge. Diese haben sich bereits neue Fantasienamen und neue Nummern für ihre Wegwerfhandys zugelegt und erzählen dem nächsten Opfer ein neues Märchen von der angeblichen Millionenerbschaft im Vereinigten Königreich.

Wurde das Geld erst einmal überwiesen, dann ist es meist unwiederbringlich weg! Eine Strafanzeige bringt in 99% der Fälle nichts, weil die kriminellen Akteure – auch wenn die Mandanten das nicht glauben wollen – in aller Regel gar nicht in England sitzen, meist nicht einmal in Europa. Wir können daher nicht scharf genug davor warnen, höhere Summen wegen eines angeblichen Erbfalls nach UK zu schicken. So läuft das nämlich in der Praxis nicht. Weder Banken, noch das englische Finanzamt, noch irgendwelche englischen Behörden verlangen Vorauszahlungen in großer Höhe. Die englische Erbschaftssteuer kann direkt aus der Erbmasse gezahlt bzw. vom englischen Finanzamt eingezogen werden. Geldwäschezertifikate oder Registrierungsbeühren sind frei erfundener Blödsinn, siehe hier: Das Bullshit-Zertifikat der Woche (Erbfall-Betrugsmasche). Ein englischer Anwalt (Solicitor) verlangt vielleicht einen Vorschuss, aber in der Regel zunächst nicht mehr als 500 bis 1.000 Pfund. Und hier kann man nachprüfen, ob der Anwalt wirklich Existiert (Anwaltsregister, Solicitor’s Roll) und ob das Bankkonto wirklich auf diesen läuft.

Fazit und Praxistip: Wer aus England über eine Erbschaft benachrichtigt wird und sich unsicher ist, ob es sich vielleicht um einen Betrugsversuch handelt, kann uns gerne kontaktieren. Wir haben in den letzten 15 Jahren weit über 500 englische Erbfälle abgewickelt und deutsch-britische Nachlässe betreut. Als Experten für deutsch-britische Erbfälle erkennen wir in fünf Minuten, ob die Unterlagen echt sind und die Story glaubhaft ist. Das Ergebnis unserer Bewertung (ein Betrugsfall) gefällt den meisten Mandanten zwar nicht, weil diese sich bereits in die vermeintliche Millionenerbschaft verliebt haben, aber eigenes Geld zu verlieren, wäre noch unerquicklicher. Es bleibt ja immer noch eine Bewerbung bei Günther Jauch.

Sehen Sie auch unser ausführliches Video zum Thema Erbschaftsbetrug

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Mehr zu den Internet-Betrugsmaschen im Beitrag „Schutz vor Betrugsmasche Erbschaft aus England“ hier und im Beitrag „Nein, man erbt nicht einige Millionen von jemanden, den man kaum kannte!“ sowie auf Cross-Channel-Lawyers, dem Portal der Experten für deutsch-britisches Recht. Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK und USA siehe:

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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk juristischer Experten gerne zur Verfügung. In den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070, seit 2001 als Rechtsanwalt auf deutsch-britische Erbfälle und Wirtschaftsstreitigkeiten spezialisiert.