Informationen für Rechtsstreitigkeiten gegen Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK
Wer ausländische Mandanten oder deutsche Mandanten mit internationalem Business betreut, sollte mit den Grundzügen des Common Law Prozessrechts vertraut sein. Denn ausländische Mandanten bringen oft eine bestimmte Erwartungshaltung gegenüber ihrem deutschen Anwalt mit. Stichworte sind etwa: Cross-Examination, Pre Trial Disclosure, Pre Trial Disclosure Obligation, Pre Action Protocol usw. Diese Erwartungshaltung enttäuscht der deutsche Rechtsanwalt bitter, wenn er in einem Rechtsstreit nach typisch deutscher Prozessanwaltsmanier agiert und gegenüber dem Mandanten nicht aktiv anspricht, dass der Ablauf eines deutschen Zivilrechtsstreits völlig anders ist als in UK oder (noch mehr) den USA.
Die auf deutsch-englische und deutsche-amerikanische Rechtsstreitigkeiten spezialisierte Litigation Abteilung der Kanzlei Graf & Partner hat über die Jahre einige Beiträge hierzu aus der Perspektive von Praktikern im Zivilprozess erstellt. Hier eine Best-of-Auswahl dieser Beiträge:
See you in Court: Nicht von US- oder UK-Prozessanwälten einschüchtern lassen
Mal schnell Klage einreichen? Nicht in England!
Wie sieht eine Zivilklage in England aus?
UK Zivilprozessordnung und Expertengutachten in England
Anwaltliche Versicherung in UK” (solicitor’s undertaking)
Mandant lügt im Zivilprozess, Anwalt haftet: Harte ZPO-Regeln vor englischen Gerichten
Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)
Sie wollen einen EU-Titel in Großbritannien vollstrecken? Wie gut sind Ihre Nerven?
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Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen, Erbfälle und Nachlassabwicklung.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen oder amerikanisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Kanzlei Lyndales gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England). Kontaktieren Sie uns unter +49 941 463 7070.