Die Anfragen reißen nicht ab und lesen sich meist in etwa so:

„Lieber Herr Rechtsanwalt, ich habe eine hohe Summe in England geerbt, das britische Finanzamt (wahlweise die Bank, das Gericht, ein angeblicher Zollbeamter etc) gibt aber das Geld nicht frei. Obwohl ich doch schon Betrag xxx (der traurige Rekord in den von unserer Kanzlei bearbeiteten Fällen lag bei gut 85.000 Euro) nach UK überwiesen habe.“

In dieser Konstellation ist sofort klar, der Mandant ist einem Betrüger aufgesessen. Auch die Polizei kann da meist nicht mehr viel tun, weil das Geld in aller regel sofort ins nichteuropäische Ausland weiter transferiert wird. Die verschiedenen Betrugsmaschen haben wir hier und  hier ausführlich erläutert. Da die Internet-Betrüger meistens selbst am Computer gestaltete Phantasiedokumente vorlegen, zeigen wir hier einmal, wie echte Schreiben eines englischen Nachlassgerichts (Probate Court) sowie des englischen Finanzamts (HMRC – Her Majesty’s Revenue & Customs) Abteilung Erbschaftssteuer (IHT – Inheritance Tax Department) aussehen. Generell gilt: Gerichte und Finanzamt korrespondieren so gut wie nie per eMail (schon gar nicht am Anfang eines Erbfalls), sondern schicken Briefe stets per Post, nicht als PDF-Scan. Bei den folgenden Beispielen handelt es sich um (natürlich anonymisierte) Briefe aus einem echten deutsch-britischen Erbfall, in dem ich als Administrator (Nachlassabwickler) agiere.

– Brief englisches Nachlassgericht (HMCTS Probate Department)
– Brief englisches Finanzamt (HM Revenue & Customs)

Falls Sie bei einem konkreten Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie deren Partneranwälte in UK gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), der in internationalen Nachlassverfahren regelmäßig als Administrator, Executor oder Trustee tätig ist oder Erben berät und anwaltlich vertritt, sowohl in Deutschland als auch in UK.

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Weitere Informationen auf Cross-Channel-Lawyers, dem Portal für deutsch-britisches Recht:

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