Als Regensburger (!) Rechtsanwalt mit bayerischer (!) Zulassung (!) muss ich den Kollegen Melchior im Hinblick auf seine Annahme korrigieren, ein Prädikatsanwalt sei in Bayern leichter zu finden als andernorts (hier). Lassen wir einmal die Tatsache beiseite, dass die bayerischen Examina viiiiiieeeel schwerer sind, als Examina irgendwo sonst (weshalb der Vorsitzende der Prädikatsanwältevereinigung wohl für Bayern die 6,5-Grenze für angemessen erachtet). …
Die Wahrheit ist: In Bayern darf man sich nur als Prädikatsjurist bezeichnen, wenn man das GROSSE Prädikat hat, das kleine Prädikat (ab 6,5 P.) muss schamhaft verschwiegen werden. Und unter 6,5 Punkten wird man vom Justizprüfungsamt der Landesgrenzen verwiesen (d.h. man geht nach Bremen und wird Notar)
:-)
PS: Eine Ausnahme gilt für Dr. Edmund Stoiber. Der wurde bereits mit Examen um die 9 Punkte stets als Einserjurist tituliert (siehe taz). Wohl ein Ministerpräsidenten-Upgrade.
PPS: Die Bescheidenheit gebietet mir, über meine zahlreichen Prädikate vornehm zu schweigen (bayerische! große! und dann noch ein englisches!!)