Nicht selten hat ein deutscher Mandant ein Ferienhaus in Spanien oder er wird von seiner Firma für längere Zeit ins europäische Ausland geschickt, hat also seinen Wohnsitz rechtlich gesehen in Rotterdam, London oder Wien. Bittet ein solcher Mandant um Beratung für seine Testamentsgestaltung, läuten beim Anwalt (hoffentlich) sofort Alarmglocken. Denn es drohen etliche Haftungsfallen. Als Stichworte sollen genügen: unterschiedliche Formalanforderungen an ein Testament, verschiedene Regeln zum Pflichtteilsrecht, Nachlassspaltung, verschiedene Steuersätze, unterschiedliche Freibeträge, (fehlende Abkommen zur) Doppelbesteuerung etc. Hinzu kommt, dass die anwaltliche Haftpflichtversicherung für Schäden wegen falscher Beratung im ausländischen Recht nicht aufkommt. Es kann also erforderlich werden, dass der Mandant mehrere letztwillige Verfügungen für verschiedene Länder erstellen muss, die aber natürlich aufeinander abgestimmt werden müssen. Man sollte daher in solchen Fällen entweder mit einem Anwalt aus der betroffenen Rechtsordnung zusammenarbeiten oder sich extrem gut in die fremde Materie einarbeiten. Einen ersten Einstieg in die Basics des Erbrechts aller EU-Staaten  bietet das Info-Portal „Successions in Europe“, ein gemeinsames Projekt der Europäischen Union und der Berufsverbände der europäischen Notare. Weitere Informationen hier.