So ziemlich jeder LawBlog hat seinen Kommentar zur aktuellen BGH-Entscheidung abgegeben (auch wir), wonach Falschparker auf Privatgrundstücken kostenpflichtig abgeschleppt werden dürfen und der Abschleppunternehmer den Wagen erst nach Zahlung der Abschleppgebühren herausgeben muss. …
Letzteres ist das eigentlich Brisante an der Entscheidung, denn bislang galt das als Nötigung bzw. unerlaubte Inkassotätigkeit. Eigentlich gilt bei diesem Thema daher das Karl-Valentin-Motto: Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem! Dennoch: Die qualitativ hochwertigste Diskussion zu diesem Thema läuft – Ehre wem Ehre gebührt – hier auf dem Beck-Blog. Aber wir haben etwas, was die anderen nicht haben: ein Foto des „Abschleppunternehmers und Detektivs“ Arthur Andreas Schifferer. So sehen wackere Streiter aus, die deutsche Rechtsgeschichte schreiben!