… der professionelle Parkraumüberwachungsunternehmer
Soeben (hier) veröffentlichte meine Kollegin einen Beitrag zur aktuellen BGH-Entscheidung zugunsten der abschleppenden Parkplatzinhaber. Gleichzeitig finde ich eine anregende e-Mail des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer aus Augsburg (alle seine Dienstleistungen finden sich auf www.parkraumueberwachung.de). Es handelt sich wohl um just diesen „professionellen Parkraumüberwachungsunternehmer“, der dem Sachverhalt des BGH-Urteils zugrunde lag. Damit man sich einen besseren Eindruck von der Seriosität und Professionalität des Parkraumüberwachungsunternehmers (ein schöner Begriff) machen kann, erlaube ich mir, die (übrigens unverlangt zugesandte) Werberundmail hier einzustellen (PDF-Download e-mail_Arthur_Schifferer_vom_06 Juni 2009). Diesem Werberundmail war übrigens (neben einer PDF-Kopie des vollständigen Aufsatzes von Prof. Lorenz aus der NJW Nr. 15/2009, wofür ihm der Beck-Verlag sicher eine Abdruckerlaubnis erteilt hat) auch ein Foto des Unternehmers und Detektivs Arthur Andreas Schifferer beigefügt, …
das ich den Rechthaber-Lesern nicht vorenthalten möchte:
Da Detektiv Schifferer das Foto ja seinem (unverlangten) Werberundmail beigefügt hatte, gehe ich davon aus, dass er gegen eine Publikation nichts einzuwenden hat.
Gut, dass es noch echte Streiter für das Recht der armen, hilflosen Großraumparkplatzinhaber gibt! Dem aufstrebenden Jungunternehmer weiterhin viel Erfolg und zufriedene Kunden!
:-)