Nach EU-Recht kann ein deutscher Anwalt auch vor englischen Gerichten auftreten (Details). Theoretisch. Praktisch ist die EU-Begeisterung der Briten bekannt. Faktisch ist die Einschaltung eines englischen Solicitors (vor höheren Gerichten auch eines Barristers) daher unvermeidbar.

Aber (wann) lohnt es sich überhaupt, den Anspruch eines deutschen Mandanten in England einzuklagen? Ab welchem Gegenstandswert stehen die Kosten in einigermaßen vernünftigem Verhältnis zum Aufwand? Die Kanzlei Graf & Partner, die zusammen mit der Londoner Kooperationskanzlei Lyndales Solicitors seit langem solche deutsch-britischen Mandate betreut, hat auf dem Portal Cross-Channel-Lawyers die wichtigsten Einstiegsinfos zusammengestellt:  „Forderungen in England einklagen: eine Übersicht“.

Übrigens: Wenn wir England sagen, meinen wir auch nur England & Wales. In anderen Teilen des UK sowie in der Republikm Irland gelten wieder ganz andere Regeln. Vor allem Schottland hat ein ganz anderes Rechtssystem und Anwaltswesen, da hier geschichtlich mehr kontinentaleuropäische Einflüsse gewirkt haben. Wer die Unterschied zwischen England, UK, GB und Commonwealthgerade nicht parat hat, hier eine amüsante Erläuterung, bei der keine Frage mehr offen bleibt.

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