Traditionell berät ein deutscher Anwalt (nur) im deutschen Recht. Die Europäische Union schafft jedoch sowohl die Möglichkeit wie den Bedarf, auch Mandanten im Ausland zu beraten. Rechtsanwälte können sich hierzu entweder gleich im europäischen Mitgliedsstaat niederlassen (Informationen hier) oder aber Rechtsdienstleistung im Einzelfall ins Ausland exportieren. Die aktuelle IHK-Broschüre „Export-Ratgeber für Dienstleister in Bayern“ enthält Informationen über die innerbetrieblichen Voraussetzungen für Exportgeschäfte, die Analyse von Auslandsmärkten sowie über diverse Fördermöglichkeiten. (PDF-Download)