Schon seit 1.1.2009 gelten für Erbschaften und Schenkungen bekanntlich neue Steuersätze und neue (höhere) Freibeiträge. Faktisch stehen daher nahe Verwandte steuerlich besser als vor der Reform. Mit einer Ausnahme: Geschwister. Die für Geschwister relevante Steuerklasse II wurde nämlich deutlich erhöht, ohne dass hier im Gegenzug massiv höhere Freibeträge gelten würden. Die massive Kritik hieran führte nun zu einer Nachbesserung der Erbschaftssteuerreform: Mit Wirkung zum 1.1.2010 wurde die Tarifspanne für die Erbschaftssteuer bei Erbfällen unter Geschwistern und Geschwisterkindern von derzeit 30-50 % herabgesetzt werden auf 15-43 % (§ 19 Abs. 1 ErbStG vor). …Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz (Bundestag-Drucksache 865/09; http://www.lswb.de/downloads/Nr_181_Wachstumsbeschleunigungsgesetz.pdf) ändert die Steuersätze der Erbschaftsteuerklasse II, so dass Schenkungen oder Erwerbe von Todes wegen von Tanten bzw. Onkels an Nichten bzw. Neffen ab dem 1.1.2010 günstiger besteuert. Es bleibt jedoch beim geringen Freibetrag von nur EUR 20.000 Euro. Die konkreten Steuersätze sind:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10) bis einschließlich … Euro in der Steuerklasse II

75 000 (15 % )
300 000 (20 %)
600 000 (25 %)
6 000 000 (30 %)
13 000 000 (35 %)
26 000 000 (40 %)
über 26 000 000 (43 %)

Eine ausführliche Darstellung der Steuersätze, Steuerklassen und Freibeträge finden Sie in der Broschüre „Fakten zum Erbrecht“