Zu den meistgelesenen Dauerbrenner-Beiträgen auf rechthaber.com gehört „Einschreiben sind rechtlich wertlos„. In der Praxis kommt es nämlich immer wieder vor, dass Mandanten hier Formfehler machen, die dazu führen, dass zum Beispiel eine Kündigungsfrist nicht mehr gewahrt werden kann oder man im Prozess später nicht beweisen kann, eine Mahnung, Mängelrüge, Nachfristsetzung oder ähnliches tatsächlich erklärt hat. Bei besonders wichtigen Dokumenten sollte man bei der Zustellung kein Risiko eingehen, vor allem wenn man damit rechnen muss, dass die Gegenseite mit üblen Tricks arbeitet und im Gerichtsverfahren lügen wird (z.B. Mietnomaden, Details hier). Entgegen der landläufigen Meinung ist ein Einschreiben in solchen Fällen völlig ungeeignet – und zwar in jeder Variante. Der Kollege vom „Law on the Blog“ liegt daher falsch, wenn er hier das Einschreiben mit Rückschein propagiert.
Wohnt die Gegenseite am selben Ort, ist der sicherste Weg, das Dokument in Gegenwart eines Zeugen persönlich zu übergeben. Ist einem das zu unangenehm oder erreicht man den Gegner nicht persönlich, ist die zweitbeste Alternative, das Dokument durch einen zuverlässigen Boten bzw. in Gegenwart eines Zeugen in den Briefkasten des Gegners einzuwerfen. Dieser Briefkasteneinwurf ist aber schon wieder riskanter als die persönliche Übergabe, weil gewiefte Betrüger behaupten können, es war nicht (mehr) ihr Briefkasten, sie seien kurz vor dem Einwurf dort ausgezogen oder ähnliche haarsträubende Geschichten. Je nach Richter kann es dann aber passieren, dass der Zugang nicht belegt ist, weil das Beweisrisiko bei der zustellenden Partei liegt.
Das Dokument selbst und alleine einzuwerfen oder zu übergeben bringt nichts, weil man in eigener Sache später nicht als Zeuge aussagen kann. Bestreitet der Gegner also den Zugang oder trägt er (ohne rot zu werden) vor, es sei nur ein leeres Blatt im Umschlag gewesen (dass es das tatsächlich gibt, siehe hier), steht man wieder mit leeren Händen da.
Wie dokumentiert man nun konkret die Zustellung des Dokuments durch Einwurf in den Briefkasten? Hier ein Beispiel für ein Anwaltsmemo Kündigungszustellung, das ich in solchen Fällen erstelle, plus Beweisfoto_Einwurf_Kündigung. Man mag es übertrieben finden und in neun von zehn Fällen braucht man das Memo nicht weiter. In dem einen Fall, in dem der Gegner im Prozess aber meint, den Zugang bauernschlau bestreiten zu können, macht man seinem Mandanten eine extreme Freude und wird auch das Gericht durch diese Sorgfalt beeindrucken.
Weitere Artikel zum Thema Zugangsbeweis – durch Telefax siehe hier und hier und hier sowie. – Drei Urteile zu Fristenkontrolle und Zugangsbeweis – Fax-Sendebericht als Zugangsbeweis