Für Nutzer dieses Forums ist es kein Geheimnis, dass zwischen Rechtsschutzversicherungen und vielen Rechtsanwälten ein frostiges Verhältnis herrscht. Bereits in diesen Beiträgen hatten wir dies ausführlich dargestellt und mit dem RSV-Blog existiert ein beliebtes Forum, das sich nur mit Problemen beschäftigt, die Anwälte mit Rechtsschutzversicherern haben. Diese massive Verstimmung zwischen RSV und Anwaltschaft greift nun auch die Rechtsanwaltskammer München in ihrem aktuellen Newsletter auf und weist auf einen aktuellen Aufsatz der Kollegen Eggert und Oberlander hin: (…)
„Weil Rechtsanwälte und Rechtsschutzversicherer aufeinander angewiesen sind, müssten beide Seiten eigentlich in einem harmonischen Verhältnis zueinander stehen. So profitieren zum einen Juristen davon, dass Mandanten Rechtsschutzpolicen abgeschlossen haben, da ohne Versicherungsvertrag wahrscheinlich viele Klienten ihre Dienste nicht in Anspruch nehmen würden. Zum anderen kommt es den Versicherern zugute, wenn Rechtsberater ihre Verträge empfehlen. Die Beziehung zwischen beiden Berufsgruppen ist allerdings belastet. Grund hierfür ist der stagnierende Markt, mit dem die Versicherungsunternehmen in den letzten Jahren zu kämpfen haben. Den Artikel „Auswirkungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes auf das Verhältnis von Rechtsanwälten und Rechtsschutzversicherern“ von Kerstin Eggert und Dr. Willi Oberlander, Nürnberg, können Sie hier downloaden.