Der ehemalige Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer München hat freundlicherweise eine Neufassung der Verhaltenshinweise für den Fall der staatsanwaltlichen Durchsuchung der Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet. Der Leitfaden (Download hier) legt genau dar, was der Rechtsanwalt zu beachten hat und an was gedacht werden muss. Also: ausdrucken und im Sekretariat an die Pinwand heften! Quelle: RAK-München Newsletter 05/2012