Das Geschäftsgebahren des Vieh- und Fleischhändlers Neupärtl und seiner ehemaligen Helferin, einer Tierpflegerin, hat erstmals strafrechtliche Konsequenzen: Das Amtsgericht Schweinfurt verurteilte beide wegen Betrugs zu Geldstrafen. Weitere Informationen hier. Die wenig rühmliche Historie des Herrn Neupärtl im Zusammenhang mit dem Thema „Rettung von Schlachtpferden“ ist in etlichen Beiträgen auf Rechthaber dokumentiert (hier). Für die Nicht-Insider hier eine kurze Erläuterung: Es scheint ein einträgliches Geschäftsmodell zu sein, alte und oft leider auch kranke Pferde, die eigentlich aus tierschutzgründen eingeschläfert werden müssten oder schlachtreif sind, an wohlmeinende, naive Schlachtpferderetter zu verkaufen. Diese Käufer meinen, sie retten ein Pferd vor dem Metzger und verschaffen dem Pferd einen angenehmen Lebensabend auf der Weide. Manche zahlen daher für ein – wie gesagt oft todkrankes Tier, das für den Verkaufstermin oft kurzfristig „fit gespritzt“ wird – einen Kaufpreis von mehreren 1.000 Euro. Kaum steht das Pferd dann aber beim Käufer, bricht es zusammen und der Tierarzt stellt fest, dass es unrettbar krank ist und massive Schmerzen leidet. Der Käufer hat also nicht nur einen völlig überhöhten Kaufpreis gezahlt, sondern ihm entstehen auch noch erhebliche Tierarztkosten. Das zu rettende Pferd ist tot. Und der nächste Transporter mit alten, kranken Tieren aus Rumänien oder Ungarn ist bereits auf dem Weg nach Deutschland. Das Spiel beginnt von vorn.