Über Monate sah es düster aus beim „Gesetzentwurf zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater“ (BT-Drs. 17/10487; siehe dazu ausführlich Uwer/Roeding in AnwBl 5/2013, 309, abrufbar unter www.anwaltsblatt.de). Nach der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2012 stockten die Beratungen aus politischen Gründen (siehe DAV-Depesche 45/12). Mit einer vom DAV-Präsidenten initiierten Kampagne und sehr viel Unterstützung aus den Reihen der Vereinsmitglieder ist es dem Deutschen Anwaltverein gelungen, die Beratungen zu diesem Gesetz wieder in Gang zu setzen. Die Blockade konnte beseitigt werden: Gestern, am 12. Juni 2013, wurde das Vorhaben im BT-Rechtsausschuss abschließend beraten. Der Rechtsausschuss empfiehlt, dass Gesetz in leicht abgeänderter Fassung anzunehmen. Heute hat das BT-Plenum unter TOP 19die 2. und 3. Lesung und damit den Gesetzesbeschluss terminiert. Am 19. Juni 2013 steht das Thema bereits auf der Agenda des Bundesrat-Rechtsausschusses und voraussichtlich am 5. Juli 2013 wird der Bundesrat sich abschließend damit befassen. Sollte alles ohne erneute Störung verlaufen, könnten die neuen Regelungen bereits im Juli zur Verkündung kommen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes, schon einen Tag nach der Verkündung, hätte die LLP dann eine ernsthafte deutsche Konkurrenz. Quelle: DAV-Depesche, DeutscherAnwaltVerein, Nr. 24/13 vom 13. Juni 2013