In diesem Beitrag haben wir ausführlich über die Problematik berichtet, ob Verkehrsabstandsmessungen durch Videoüberwachung zulässig sind (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08). Hier zwei weitere interessante Entscheidungen in diesem Kontext:
Auch das OLG Düsseldorf erklärt Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den Mindestsicherheitsabstand oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit bis zur Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für unzulässig (Az. IV-3 RBs 8/10).
Das OLG Dresden hingegen sieht in § 100 h Abs.1 S.1 Nr.1 StPO i.V.m. § 46 Abs.1 OWiG eine Rechtsgrundlage für eine Videoaufzeichnung (System VKS 3.01), falls gewährleistet ist, dass die Aufzeichnung anlassbezogen und lediglich zur Identifizierung des Betroffenen als Verdächtigen erfolgt (Az. Ss OWi 788/09).
Apropos Videoüberwachung: Hier ein Video zum Thema illegale Videoüberwachung durch Nachbarn