USA-Tochtergesellschaft gründen? Wir helfen bei den ersten Schritten auf den amerikanischen Markt

Deutsche Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft oder eine Niederlassung in den USA gründen wollen, brauchen professionellen Rat. Die Formalitäten der Unternehmensgründung sind nur ein kleiner Teil der relevanten Themen. Ebenso wichtig sind die Fragen:

  • Darf ein Deutscher (allein) Geschäftsführer der US-Company sein? Benötigt er dafür spezielle Genehmigungen? Wofür haftet der Geschäftsführer?
  • Was sind die Buchhaltungs- und Steuererklärungspflichten? Das amerikanische Finanzamt gehört zu den humorlosesten weltweit. Learning by doing ist da eher nicht zu empfehlen.
  • Wie geht man in Amerika mit Arbeitnehmern um? Da steht man in den USA schnell mitten im Fettnapf ohne es zu merken. Stichwort: anti-discrimination laws.
  • Welche Verträge und Geschäftsbedingungen soll man in den USA gegenüber Kunden und Geschäftspartnern verwenden?
  • Welche Versicherungen sind notwendig bzw. sinnvoll?
  • Kann man sich gegen die berühmt-berüchtigten Schadensersatzklagen in USA wappnen? In welchen Bundesstaaten sind die Risiken besonders hoch?
  • und vieles mehr

 

Experten für deutsch-amerikanisches Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei Graf & Partner berät seit 2003 deutsche Unternehmen bei der Expansion nach USA und Großbritannien. Sobald die Entscheidung gefallen ist, ob eine Gesellschaft in USA gegründet werden soll und wenn ja, in welchem Bundestaat diese Tochtergesellschaft ihren Sitz haben soll, schaffen Graf & Partner zusammen mit den Kooperationspartnern in den USA die rechtlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Business-Start in Amerika.

Weitere Informationen zur Firmengründung in den USA, der Beauftragung U.S.-amerikanischer Anwälte, dem Umgang mit dem Thema Prozessrisiko in den USA, dem Kauf von Immobilien in USA und vielem mehr auf dem Blog Cross Channel Lawyers.

 

Falls Sie ein Rechtsproblem in Amerika haben und einen Attorney at Law benötigen, fragen Sie uns gerne.

Das anglo-deutsche Anwaltsteam der Kanzlei Graf & Partner löst seit 2003 deutsch-britische und deutsch-amerikanische Rechtsfragen. Die Prozessabteilung GP Chambers berät und vertritt deutsche, britische und US-amerikanische Unternehmen in Arbitrationverfahren wie in Gerichtsprozessen.

Infos zu US-amerikanischen Rechtsfragen, Vertragsgestaltung US-Style und Abwicklung deutsch-amerikanischer Erbfälle in diesen Posts: