Über die Läuterung Liechtensteins in puncto Steuerehrlichkeit – zumindest auf dem Papier – haben wir hier bereits berichtet. Nun also auch Monaco: Am 27.7.2010 schlossen Deutschland und Monaco ein Abkommen gegen Steuerhinterziehung ab („Abkommen über den Informationsaustausch für Besteuerungszwecke“). Dadurch erhalten deutsche Steuerbehörden Zugang zu Informationen, die für die Durchsetzung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, insbesondere zu Bankdaten und Informationen über Eigentumsverhältnisse. Und zwar unabhängig davon, ob bereits ein Steuerstrafverfahren oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Es sind also auch verdachtsunabhängige Abfragen möglich. Mit Unterzeichnung dieses Abkommens erklärt sich somit nun auch Monaco zum aktiven Kampf gegen Steuerhinterziehung bereit.