Das berichtet der Deutsche Anwaltverein im Newsletter Nr. 34/10 vom 9.9.2010: Aus einer Erhebung des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IFB) zum Wirtschaftsjahr 2006 ergeben sich interessante Erkenntnisse über die Entwicklung der Strukturen und der Beschäftigtenzahlen in Rechtsanwaltskanzleien. So ergab die Untersuchung, dass im Jahr 2006 im Bundesgebiet 50 % der selbstständig tätigen Rechtsanwälte als Einzelanwälte und weitere 14 % als Einzelanwälte in Bürogemeinschaften arbeiten. Damit hat sich der Anteil der als Einzelanwälte tätigen selbständigen Rechtsanwälte gegenüber dem Jahr 1997 von 60 % auf 64 % erhöht. In lokalen Sozietäten arbeiteten 2006 30 % der selbstständigen Rechtsanwälte (1997: 33 %), in überörtlichen Sozietäten 6 % (1997: 8 %). Erstaunlich ist auch die Erkenntnis, dass es in den Einzelkanzleien (einschließlich der in Bürogemeinschaften) im Bundesgebiet im Jahr 2006 gegenüber 1997 weniger Beschäftigte gab: 2006 hatte ein Einzelanwalt im Durchschnitt nur noch 1,5 Mitarbeiter. 1997 lag diese Zahl noch bei 2,2 Mitarbeitern. 38 % aller selbstständigen Einzelanwälte arbeiten völlig ohne Beschäftigte (1997: 22 %). Informationen zu den anwaltsrelevanten Untersuchungen des IFB finden Sie hier.
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