Ja, OK, die Überschrift hat den Zweck, Leser anzulocken. Natürlich unterstellen wir dem Kollegen Klappenbach keinen Vorsatz! Aber inhaltlich stimmt meines Erachtens bei Jurablogs mit so mancher Berechnungsformel wirklich etwas nicht. Worum geht’s: JuraBlogs stellte bekanntlich vor einiger Zeit die Ranking-Kriterien um und bewertet die Blogs nun in vier Kategorien. Über die Sinnhaftigkeit und Aussagekraft dieser Kategorien kann man ja trefflich streiten, vor allem über „B: Frequenz des Bloggens“ und „D: Ausgehende Links“. Diese Diskussion will ich hier aber gar nicht führen. Vielmehr geht es mir darum, dass diese Kriterien dann wenigstens korrekt angewendet werden. Das werden sie nämlich nicht. Ein kleines Beispiel:
Klickt man im Jurablogs-Ranking den Blog NEBGEN an (derzeit insgesamt Platz 2) so liest man aktuell zu Kategorie D: „38 Links aus diesem Blog verweisen auf 20 andere JuraBlogs. Dies ergibt den 7. Platz nach ausgehenden Links“.
Bei unserem Blog findet man die Info: „40 Links aus diesem Blog verweisen auf 28 andere JuraBlogs. Dies ergibt den 18. Platz nach ausgehenden Links“
Aha!? Steh ich da jetzt irgendwo auf dem Schlauch oder rotiert Herr Einstein grad im Grab?