Die aktuelle Depesche des DeutschenAnwaltVereins (Nr. 26/11 vom 30. Juni 2011) geht erstaunlich hart mit Rechtschutzversicherungen ins Gericht:

„Angebot und Praxis der Rechtsschutzversicherer haben sich rasant verändert. Damit sind erhebliche, nicht immer erfreuliche Veränderungen im Umgang mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandanten verbunden. Vor wenigen Jahren noch „Anwalts Liebling“, heute – so mag es manchem erscheinen –  „Teufels Werk und Gottes Beitrag“? Der Mandant kann vermögenswerte Vorteile erlangen, wenn er nicht zum Anwalt seines Vertrauens, sondern zu der ihm von der Rechtsschutzversicherung empfohlenen Anwältin geht; die Mandantin erhält Rechtsrat über Hotlines oder der Fall des Mandanten wird ohne rechtliche Beratung von einem Mediator der Rechtsschutzversicherung gelöst. Wettbewerb um das Mandat, wo früher der Rechtsschutzversicherer vor allem als Garant für die Einlösung des Honoraranspruchs galt? Der DAV nimmt die für die gesamte Anwaltschaft bedeutsame Entwicklung zum Anlass, alle Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich zum DAV-Forum „Rechtsschutzversicherungen“ am 19. Oktober 2011 in Hamburgeinzuladen. Programm und Anmeldeformular sowie die Möglichkeit zur direkten Online-Anmeldung finden Sie hier.“

Nun ja, unser Kollege Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl fand hier auf Rechthaber.com bereits vor drei Jahren (Beitrag vom 5.9.2008) deutliche Worte zum Gebahren mancher Rechtsschutzversicherung. Damals hatten sich noch einige – vor allem alteingesessene – Kollegen über die Kritik empört, mittlerweile scheint die Ansicht des Kollegen Schmeilzl mehrheitsfähig zu sein.