Der Urteilstenor eines Schadensersatzprozesses am AG Regensburg: „Der Absender eines Telefaxes muss dem Empfänger Tierarztkosten nicht als Schaden ersetzen, wenn die Katze wegen des zur Nachtzeit geschickten Telefaxes vom Kratzbaum fällt und sich dabei verletzt. Ein Schadensersatzanspruch entfällt, weil der Geschehensablauf für die Beklagte nicht vorhersehbar war.“ AG Regensburg, Az. 4 C 4376/98.

Anmerkung der Redaktion:

Völlig korrekt! Außerdem: Warum schlief die Katze überhaupt nachts statt Mäuse zu jagen? Warum fiel sie nicht wenigstens – gemäß Überlieferung des Volksmundes – schadlos auf alle vier Füße? War die Katze intoxiert? Also jedenfalls überwiegendes Mitverschulden der Katze? So viele Fragen blieben ungeklärt…