Wird ein naher Verwandter enterbt, kann er den Pflichtteil verlangen. Dieser errechnet sich aus dem Nachlassvermögen. Über die konkrete Berechnung dieser „Erbmasse“ wird zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten erbittert gestritten. In diesem Beitrag haben die Rechtsanwälte der Kanzlei Graf & Partner (siehe dortige Rubrik „Publikationen“) die wichtigsten Informationen in einer übersichtlichen Checkliste zusammengestellt.