Der Anwaltssenat des BGH gibt grünes Licht für Anwälte, die im Zweitberuf als Personalberater tätig sein wollen. Was gar nicht so selten vorkommt, da Headhunter, die Juristen für Großkanzleien und Rechtsabteilungen suchen, in aller Regel auch selbst Volljuristen sind, so auch im konkreten Fall. Die Rechtsanwaltskammer und der AGH Frankfurt sahen darin eine mit dem Anwaltsberuf unvereinbare Tätigkeit. Der BGH sah aber keine konkreten Gefahren für eine Interessenkollision. Das Urteil wird im Anwaltsblatt im Februar-Heft in Auszügen veröffentlicht (BGH AnwBl 2014, 187). Den Volltext finden Sie vorab unter www.anwaltsblatt.de (BGH AnwBl Online 2014, 41).

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