Englische Broschüre zum deutschen Erbrecht und Erbschaftsteuergesetz für ausländische Mandanten

Im Ausland läuft die Abwicklung von Erbfällen meist nach völlig anderen Regeln. Die deutschen Konzepte Gesamtrechtsnachfolge, Direkterwerb, Erbengemeinschaft oder gar Pflichtteil sind dort unbekannt und rufen großes Erstaunen hervor, vor allem bei englischen und amerikanischen Mandanten, die meist selbstverständlich davon ausgehen, dass der Nachlassverwalter (Executor) auch den in Deutschland belegenen Nachlass in Besitz nehmen, verwalten, liquidieren und verteilen kann. Oft ist das bei internationalen Erbfällen aber gerade nicht so.

Deutsche Erbrechtsanwälte müssen ihren ausländischen Mandanten bei grenzüberschreitenden Nachlassfällen daher vieles ausführlich erklären, noch dazu in englischer Sprache. Diese bietet aber für viele juristische Fachbegriffe des deutschen Erbrechts kein zu 100 Prozent passendes Äquivalent. Soll man zum Beispiel Pflichtteilsanspruch mit „forced share“ oder „compulsory share“ übersetzen, obwohl das nach „Pflichterbteil“ („forced co-heirship“) klingt, der deutsche Pflichtteilanspruch aber ja gerade kein Erbteilanspruch ist, sondern ein reiner Geldanspruch. Vielleicht ist der bessere Begriff also „compulsory compensation claim“?

Umgekehrt ist es auch inhaltlich schief, den Begriff „Grant of Probate“ aus dem englischen oder US-amerikanischen Erbrecht mit dem deutschen „Erbschein“ zu übersetzen. Ein englischer oder amerikanischer „Grant“ (in gewissen Konstellationen auch „letter of administration“) sagt in aller Regel gerade nicht, wer „Erbe“ geworden ist (wem der Nachlass also wirtschaftlich gesehen im Ergebnis zusteht), sondern der Grant of probate anglo-amerikanischer Prägung sagt (nur), wer den Nachlass in Besitz nehmen, verwalten und verteilen darf (und muss). Ein völlig anderes Konzept der Nachlassabwicklung!

Als Anwalt für internationales Erbrecht muss man daher gegenüber seinen englischsprachigen Mandanten fast jedes Wort auf die Goldwaage legen, um Missverständnisse durch solche „false friends“ in der Terminologie der verschiedenen Erbrechtsregeln zu vermeiden. Als Hilfestellung bei der Übersetzung des deutschen Erbrechts ins Englische und als ersten Einstieg für die ausländischen Mandanten ins Thema „German Succession Law“ hat die auf internationales Erbrecht spezialisierte Kanzlei Graf & Partner“ eine Broschüre zum deutschen Erbrecht, zum deutschen Erbscheinsverfahren und zum deutschen Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht in englischer Sprache herausgegeben.

gp_Intestacy_Rules_in_Germany

Die Broschüre erklärt ferner die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Recht (German Intestacy Rules), die formellen Anforderungen an ein deutsches Testament im Unterschied zu English oder US Wills (Formal Requirements to set up a German Will), die Anforderungen an einen Erbscheinsantrag in Deutschland (How to apply for German Probate) sowie die typisch deutsche Problematik des Pflichtteils- und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs. Wenig amüsiert sind englische und amerikanische Mandanten auch meist über die Information, dass Schenkungen sofort und bereits zu Lebzeiten des Schenkers Steuern auslösen können.

Weitere allgemeine Informationen zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, UK, USA ud anderen Ländern finden Sie hier:

Erbrecht und Testament in England: die Basics

Testament und Erbrecht in Schottland

Checkliste für Nachlassabwicklung in England & Wales

Achtung: In Schottland gelten andere Regeln

Schottland ist nicht England: Vorsicht im Familien und Erbrecht

Erbschaftssteuer in England: Steuersätze, Freibeträge, Anrechnung

Anrechnung von Erbschaftssteuer zwischen Deutschland und England

Was ist eine “Deed of Variation” im englischen Erbrecht?

Erbfall in England: Wie beschränkt man die Haftung des Nachlassabwicklers?

Haftungsfalle für Erbrechtsanwälte: In USA und GB gibt es keine transmortale Vollmacht

Deutschland oder England: Wo muss das Erbe versteuert werden?

Wer Bankkonten oder Depots in UK oder auf den Channel Islands erbt

Der ganz normale Wahnsinn deutsch-britischer Erbfälle

Internet-Betrugsmasche: ausländische Erbschaft

Erbfälle mit Bezug zu Australien

Verwandter in England gestorben: Wie erfährt man, was im Testament steht?

Die 2003 gegründete Anwaltskanzlei Graf & Partner fokussiert sich auf die Beratung bei deutschen Erbfällen mit Bezug zu anglo-amerikanischen Jurisdiktionen (UK, USA, Kanada, Australien und Südafrika), also speziell die Abwicklung deutsch-britischer, deutsch-amerikanischer und und deutsch-kanadischer Erbfälle. Wer sich mit der Abwicklung einer komplizierten internationalen Nachlassangelegenheit konfrontiert sieht, muss nicht verzweifeln. Die Anwälte für internationales Erbrecht haben lange Jahre praktische Erfahrung und unterstützen die Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter gerne. Wir prüfen und strukturieren den Erbfall und dessen steuerlichen Auswirkungen, organisieren die in den jeweiligen Ländern nötigen Maßnahmen, nehmen auf Wunsch Kontakt zu den Erbrechtsexperten im jeweiligen Ausland auf (von USA und England über Südafrika bis Australien), und koordinieren die Nachlassabwicklung. Dies vermeidet Doppelarbeit und beschleunigt den Zugriff auf das ausländische Erbe.