… dann ist das nur der Anfang. Sie mahnt nämlich gern. Nochmal. Und noch mal. Und zur Sicherheit noch mal. Auch einen Mandanten von uns. Hier in aller Kürze, warum uns das aber egal ist.
Hunderte von Internetnutzern erhielten in den letzten Monaten Post von Frau Kollegin Günther. Hintergrund ist immer der gleiche. Angeblich hat der Adressat der Günther’schen Schreiben einen Dienstleistungsvertrag über das Internet abgeschlossen. Die Dienstleistungen reichen dabei von IQ-Tests bis hin zu juristischen Mustervorlagen. Was der Internetnutzer erst durch ein Zahlungsaufforderung erfährt: In den AGB des angeblichen Vertragspartners (meist eine in der Schweiz sitzende Firma) befand sich ein versteckter Hinweis darauf, dass die Dienstleistung nun leider doch kostenpflichtig ist – im klaren Widerspruch zur Darstellung auf der Eingangsseite des Onlineangebots.
Natürlich ist die versteckte Klausel unwirksam. Ein Anspruch besteht nicht einmal im Ansatz. Das hat – neben vielen anderen Gerichten – auch das AG München entschieden (siehe Pressemitteilung vom 19.02.07 ). Das weiß auch Frau Günther. Dennoch verschickt die Kollegin weiterhin ihre Mahnschreiben und verstößt damit erstens gegen das anwaltliche Berufsrecht und begeht nebenbei einen (versuchten) Betrug.
Sie beweist dabei zudem eine geradezu olympiaverdächtige Ausdauer: Ihre Kanzleibriefe sind nämlich überschrieben mit – in dieser Reihenfolge – „erste“, „zweite“, „dritte“ und „letzte Mahnung“. Nach der letzten Mahnung ist aber nicht Schluss, vielmehr geht es dann weiter mit „Ankündigung eines gerichtlichen Verfahrens“. Unser Mandant erhielt insgesamt immerhin acht „letzte“ Mahnungen.
Neuerdings geht Frau Günther dazu über, ihren Mahnungen ein Urteil des AG Wiesbaden beizufügen. Dies angeblich als Beweis der Forderungsberechtigung. Was Frau Günther verschweigt: Das Urteil hat das Zustandekommen eines Vertrages gerade ausdrücklich offen gelassen. In dem zitierten Urteil heißt es hierzu:
„Ob durch das Aufrufen des Internetportals „Routenplaner-online.de“ durch die Klägerin ein wirksamer Vertrag zwischen den Parteien zustande kam, konnte dahingestellt bleiben.“
Streitgegenständlich war gerade nicht ein vertraglicher Zahlungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung. Mit dem geltend gemachten Anspruch hat dies aber gerade nichts zu tun. Aber Hauptsache, es liegt ein offiziell aussehendes Urteil bei; ein paar Adressaten werden sich schon einschüchtern lassen und zahlen.
Wie die Süddeutsche Zeitung vom 9.10.08 berichtet (diese widmete Frau Günther einen halbseitigen Bericht), ermittelt die Münchner Staatsanwaltschaft deshalb bereits wegen Betrug bzw. Nötigung. Laut SZ wurden bereits 300 Strafanzeigen erstattet. Sogar auf YouTube (hier) hat es Katja Günther schon geschafft. Respekt!
Betroffenen Internetnutzern kann man daher getrost raten, Ruhe zu bewahren und die liebe Frau Günther nicht den übrigen Anwälten zu verübeln. Liebe Mandanten: Wir Anwälte sind nicht alle so. Wirklich nicht!
Sollten Sie sich dennoch (mit Recht) ärgern, lesen Sie zur Entspannung ein paar Anwaltswitze in der Rubrik Humorhaber
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