Warnung vor Erbschafts-Betrügern aus England

Täglich rufen in unserer Rechtsanwaltskanzlei etwa zwei bis drei Personen an, weil diese glauben, in England einen hohen Millionenbetrag geerbt zu haben. „Dummerweise nur“, so erzählen die Anrufer, komme es immer wieder zu Komplikationen bei der Auszahlung, etwa weil das englische Finanzamt „Zicken mache“ oder weil irgend eine weitere Behörde eine „Anti-Geldwäsche-Bescheinigung“ verlange, die 4.000 Pfund Gebühren koste.

Warum landen diese Anrufer bei uns? Weil die Kanzlei Graf & Partner seit 2003 auf internationale Erbfälle spezialisiert ist, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Fälle.  Kanzlei-Mitgründer Bernhard Schmeilzl hat unter anderem in England studiert und kann auf 20 Jahre praktische Erfahrung bei der Abwicklung von deutsch-britischen und deutsch-amerikanischen Erbfällen verweisen. Wir sollen deshalb nun helfen, den Fall, der sich schon seit Monaten hinzieht, endlich erfolgreich abzuschließen.

Wenn Anrufer einen solchen Sachverhalt schildern, ist uns aber längst klar: Die angebliche Millionenerbschaft ist frei erfunden. Der Mandant wurde dreist belogen, mit zahlreichen gefälschten Dokumenten getäuscht und dazu gebracht, den Kriminellen hohe Beträge ins Ausland zu überweisen. Betrugssummen von 20.000 Euro sind keine Seltenheit, ein Mandant hat im Jahr 2020 insgesamt 85.000 Euro überwiesen, bevor er endgültig misstrauisch wurde.

Die Opfer sind nur naive Dummköpfe? Im Gegenteil!

Aber auf diese Masche fallen doch nur die ganz Doofen herein, oder? Keineswegs, viele der Betrogenen sind sogar Akademiker, höhere Beamte oder Führungskräfte in Unternehmen. Diese Personen sind sogar besonders gefährdet, weil sie in der Regel einigermaßen gut Englisch können und ein hohes Selbstbewusstsein haben. Sie versuchen daher oft, die vermeintliche Erbschaft selbst abzuwickeln und schalten keinen Anwalt ein. Außerdem nehmen die Kriminellen eher Wohlhabende und Besserverdienende ins Visier, weil dieser Personenkreis auch bei Beträgen von 5.000 bis 10.000 Euro für eine (Fantasie-)Gebühr nicht sofort abwinken. Mehr dazu hier:

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Haben die Opfer dann erst einmal angefangen, Geld ins Ausland zu überweisen, greift ein ganz eigenartiges psychologisches Phänomen: Selbst wenn dem Betrugsopfer nach der zweiten oder dritten Nachforderung wegen immer weiteren, natürlich erfundenen, „Komplikation“ eigentlich schon klar ist, dass es abgezockt wird, will das Opfer sich das nicht eingestehen. Wäre ja auch zu peinlich. Da hofft (und zahlt) man lieber weiter. Vielleicht stimmt die Story ja doch.

Der psychische Druck ist immens. Oft haben die Opfer es noch nicht einmal dem Ehepartner erzählt, dass sie bereits einen großen Teil der gemeinsamen Ersparnisse ins Nirvana überwiesen haben.

So erklärt sich auch, warum Rechtsanwalt Schmeilzl in vielen Fällen sogar wüst beschimpft wird, wenn er die Traumblase vom Millionenerbe platzen lässt und dem Anrufer erklärt, dass er betrogen wurde und es den angeblichen Bankmitarbeiter oder britischen Notar gar nicht gibt. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.

Scotland Yard hilft nur in TV-Serien. Im echten Leben ist die britische Polizei nutzlos!

Akzeptiert das Opfer irgendwann, dass sein Traum vom Leben als Millionär ausgeträumt ist, kommt sofort die Frage, wie man nun wenigstens das gezahlte Geld zurückbekommt. Die Überweisung sei ja schließlich auf ein Bankkonto in England erfolgt, da müsse man innerhalb der EU doch feststellen können, wer dahinterstecke. Die Bank müsse das dann doch wohl rückerstatten.

Leider nein: Wer auf die Masche Erbschaftsbetrug hereinfällt und Geld nach Großbritannien überwiesen hat, braucht sich in aller Regel keine Hoffnung mehr auf eine Rückzahlung machen. Das Geld ist endgültig weg. Das ist jedenfalls die Praxiserfahrung der Kanzlei nach gut 200 Anzeigen sowohl bei der deutschen Polizei als auch bei den britischen Ermittlungsbehörden. In keinem einzigen Fall bekam der Mandant sein Geld zurück. In nur acht von 200 Fällen wurden die Kontoinhaber in England wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt, waren aber allesamt mittellos.

Video mit Tipps und Checkliste: So schützt man sich vor Betrügern

Warum das überwiesene Geld meist endgültig verloren ist und wie man echte Auslandserbfälle frühzeitig von Betrugsversuchen unterscheidet, erklärt dieses Video  mit Hintergründen, Checklisten und vielen Beispielen echter und gefälschter Dokumente. Denn manchmal gibt es ja tatsächlich eine reiche Erbtante aus Texas. Mit einer einfachen Checkliste trennt man leicht die Spreu vom Weizen.

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Für weitere Informationen steht Ihnen Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl gerne zur Verfügung schmeilzl@grafpartner.com

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