Unter der Überschrift „Ist unser Erbrecht noch zeitgemäß?“ diskutiert der 68. Deutsche Juristentag, ob bzw. welche Änderungen des materiellen erbrechts sinnvoll sind. Die Ständige Deputation des Deutschen Juristentags hatte Prof. Dr. Anne Röthel (Bucerius Law School) mit der Prüfung dieser Fragen beauftragt. Nachfolgend die für die Praxis wichtigsten Reformforderungen der Gutachterin: (1) Das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten muss gestärkt werden.
(2) Vorempfänge von Abkömmlingen sind abweichend vom geltenden Konzept der §§ 2050 ff. BGB künftig generell auszugleichen, zumindest wenn sie den Rahmen üblicher Gelegenheitsgeschenke überschreiten.
(3) Leistungen der Alterspflege sind auch dann abzugelten, wenn sie nicht von Abkömmlingen, sondern durch andere nahe stehende Personen erbracht werden.
(4) Bei den Testierformen sind weitere Anreize zugunsten des öffentlichen Testaments zu schaffen.
(5) Wechselbezügliche Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten sind wegen ihrer potentiell gefährlichen Bindung für den überlebenden Ehegatten idealiter notariell beurkundeten Verfügungen vorzubehalten. Zumindest ist eine Bindung des überlebenden Ehegatten über den Tod des Erblassers hinaus auf Fälle zu beschränken, in denen die Bindungswirkung durch die Parteien ausdrücklich angeordnet wird.
(6) Die lebzeitige Verfügungsbefugnis des verbliebenen Ehegatten, der ein bindendes gemeinschaftliches Testament errichtet hat, oder eines Vertragserben ist durch eine Ergänzung des § 2287 Abs. 1 BGB zu stärken.
(7) Faktische Freiheitsverluste des Erblassers sind primär durch richterliche Missbrauchskontrolle nach § 138 BGB zu bewältigen.
(8) Zum Schutz von Erben vor nicht hinreichend deutlich bedachten Beschränkungen sind die Regelungen über Vor- und Nacherbschaft sowie die Testamentsvollstreckung zu überdenken.
(9) Im deutschen internationalen Privatrecht ist entgegen der bisher geltenden objektiven Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) künftig grundsätzlich zum Aufenthaltsprinzip überzugehen.