Vor dem Unternehmenskaufvertrag kommt die Due Diligence. Und zur Due Diligence gehört die Sichtung von meterweise Aktenordnern im Datenraum des Target-Unternehmens. Das Unternehmen, das verkauft werden soll (ganz oder in einer Teilsparte), muss dem Kaufinteressenten gegenüber mit offenen Karten spielen, d.h. Zugang zu vertraulichen Dokumenten gewähren. Diese Dokumente (i.d.R. ein Satz Kopien) werden üblicherweise in einem gesicherten Datenraum eingestellt. Zu diesem Datenraum erhalten die Kaufinteressenten, genauer gesagt die vom Interessenten mit der Durchführung der Due Diligence beauftragten Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater Zugang. Die Zugangsbedingungen werden mit sog. Data Room Rules geregelt. Ein Musterbeispiel für solche Nutzungsregeln für den Datenraum finden Sie hier: Nutzungsregeln_Datenraum
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